Häufig gestellte Fragen - Elektrofahrzeugcenter Kessler

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Häufig gestellte Fragen

Elektromobile / Elektrorollstühle

Häufig gestellte Fragen -
beim Kauf eines Elektromobils:


Benötige ich einen Führerschein?
Nein, es ist kein Führerschein nötig. Sämtliche von uns angebotene Elektromobile entsprechen den Kriterien eines Krankenfahrstuhls und sind somit von der Führerscheinpflicht befreit.

Muss ein E-Mobil versichert werden?
Es besteht keine Versicherungspflicht für E-Mobile, die bis zu 6 km/h fahren. Elektromobile, die schneller fahren, sind versicherungspflichtig und benötigen ein Versicherungskennzeichen (Moped-Schild). Die Kosten für solch eine Versicherung belaufen sich auf ca. 60 bis 80 € im Jahr. Wir empfehlen Ihnen jedoch, alle Elektromobile zumindest mit einer Haftpflicht zu versichern. Auf Ihren Wunsch hin, erledigen wir natürlich gerne den Versicherungsantrag für Sie.

Wie bediene ich ein E-Mobil?
Schon innerhalb von 5 Minuten kann jeder das Fahren und Bedienen eines Elektromobils erlernen. Zum Beschleunigen wird ein Gasgriff am Lenker mit der Hand betätigt. Es muss nicht geschaltet werden. Zum Anhalten wird der Hebel einfach losgelassen. Die automatische Bremse des E-Mobils stoppt das Fahrzeug sanft ab. Wir laden Sie herzlich zu einer Probefahrt ein, bei der Sie sich selbst von der einfachen Handhabung überzeugen können.

Wo darf ich mit einem E-Mobil fahren?
In Schrittgeschwindigkeit darf überall dort gefahren werden, wo auch Fußgänger gehen dürfen, wie z.B. auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, usw. Dies ist ebenso auf Radwegen und Landesstraßen der Fall, es empfiehlt sich jedoch dort erst ab einer Geschwindigkeit von 10 km/h zu fahren, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern und, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Sie dürfen nicht auf Bundesstraßen und Autobahnen mit einem E-Mobil fahren.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Grundsätzlich gilt, liegt eine Behinderung oder eine chronischen Erkrankung vor, besteht Anspruch auf eine angemessene Hilfsmittelversorgung. Je nach Art und Schwere der Erkrankung, kann hierzu auch ein Elektromobil gehören. Voraussetzung ist die Verordnung vom Haus-bzw. Facharzt. Lassen Sie sich vor der Beantragung von uns beraten. Wir geben Ihnen gerne nützliche Tipps und erklären Ihnen, welche Vor- bzw. Nachteile eine solche Kostenübernahme für Sie hat. Gerne übernehmen wir auch die komplette Antragstellung für Sie.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!



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